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Sep 28 2011

Asbestbelastung beim Abbruch-Gespräch mit dem Umweltamt

BI Lebendige Bahnhofstraße, 25. 08. 2011 Alex Füller

Abbrucharbeiten in der Bahnhofstraße, Gespräch beim Umweltamt, am 17. August 2011, Gedächtnisprotokoll

Teilnehmer:

Dr. Zirkwitz und 3 weitere Mitarbeiter des Umweltamtes, Herr Fehrer (Baurechtsamt), Vertreter der Firma Züblin und des Gutachterbüros

Bürgerinitiative: Dietrich Hildebrandt, Jörg Junge, Alex Füller

Anlass des Gesprächs war die – auf Erfahrungen beruhende – Besorgnis der BI, und speziell derjenigen ihrer Mitglieder, die an der Bahnhofstraße wohnen, dass die Abrissarbeiten der landeseigenen Gebäude an der Bahnhofstraße mit erheblichen Schadstoff (Feinstaub-)- und Lärm-Emissionen verbunden sein könnten, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowohl der beschäftigten Mitarbeiter des Abbruchunternehmens als auch der Anwohner und auch der Passanten führen dürften.

In dem Gespräch wurde darüber informiert, dass die Abbrucharbeiten im September dieses Jahres beginnen und voraussichtlich 9 Monate dauern sollen. Sie werden von einer Fachfirma durchgeführt, die berechtigt und qualifiziert ist, schadstoffhaltige Materialien sachgerecht zu beseitigen und zu entsorgen. Die Arbeiten an den Justizgebäuden sollen sich im wesentlichen an dem im Behördengebäude (ehemaliges Finanzamt) angewandten Verfahren orientieren.

Auf Anfrage hin wurde von dem Gutachter versichert, dass dort die Säcke, in welche die staubförmigen Materialien verbracht wurden, dicht waren und dem Stand der Technik entsprachen. Auch wurden die Vorschriften des Arbeitsschutzes berücksichtigt, und ihre Einhaltung wurde bei regelmäßigen Begehungen und Kontrollen durch die Abteilung Gewerbeaufsicht beim Umweltamt überprüft.

Bei dem im Rahmen der Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen entstehenden Feinstaub im ehemaligen Finanzamt handelte es sich durchweg um künstliche Mineralfasern (KMF) – Spritzasbest existierte hier, z. B. an den konstruktiv wichtigen Bauteilen,  gar nicht. Dieser Tatbestand sei auf die in den achtziger Jahren durchgeführten Sanierungsmaßnahmen zurückzuführen. Die behaupteten gesundheitliche Belastungen der Mitarbeiter der Behörden durch Asbestimmissionen Begründung für Abriss und Umbau der Gebäude könnten  auf keinen Fall als hinreichende Begründung für den Abriss und den Neubau der Behördengebäude angeführt werden.

Bei den Abbrucharbeiten der ehemaligen Justizgebäude wurde folgendes Verfahren zwischen den beteiligten Behörden, Firmen und dem Gutachter vereinbart und mitgeteilt:

-          Beginn mit einem der Gebäude,

-          Abschluss des Gebäudes nach außen,

-          Erzeugung eines Luftstroms,

-          Sanierung des Gebäudes innen (Entfernung der KMF)

-          Wenn Asbest festgestellt, dann  Einhausung des Gebäudeteils, Arbeit bei Unterdruck

-          Nach Abschluss der Sanierung Abriss des Gebäudes

-          Überlappendes Vorgehen beim nächsten Gebäude.

Während der Abbrucharbeiten ist der Gutachter wöchentlich vor Ort, ebenso die Abteilung Gewerbeaufsicht des Umweltamtes. Das Verfahren soll weitestgehend transparent und unter Kontrolle der Aufsichtsbehörden durchgeführt werden.

Sowohl der Gutachter als auch die Abteilung Gewerbeaufsicht  sind für die interessierte Öffentlichkeit erreichbar. Zur Information  wird ein Faltblatt mit dem Zeitplan, den Adressen der Ansprechpartner usw. publiziert.

Als weiteres Problem wurde von Seiten der Initiative die Entstehung von Lärm bei den Abrissarbeiten, insbesondere der 2 Meter starken Mauern der unterirdischen Bunker, eingebracht. Dieses Problem wird allgemein als erheblich angesehen – man will sich bemühen, durch verschiedene technische Maßnahmen und durch Einhaltung von Ruhezeiten die Belastungen der Anwohner zu minimieren, wurde zugesagt. Vor allem morgens sollen keine lärmintensive Arbeiten (z. B. mit Presslufthämmern) durchgeführt werden.

Auf die Möglichkeit direkter Kontakte mit den Firmen und dem Umweltamt wurde verwiesen.

Hinsichtlich möglicher Gebäudeschäden durch Vibration und eine Entschädigung dafür besteht laut Aussagen der Beteiligten die Möglichkeit, sich Gutachten durch die beteiligten Firmen und Experten erstellen zu lassen. Dazu können die Betroffenen sich mit dem Gutachter vor Beginn der Aktion in Verbindung setzen.

Insgesamt wurde bei dem Gespräch deutlich, dass die beteiligten Ämter und der Gutachter sachkundig und vorbehaltlos informierten, dass offensichtlich auf Transparenz des Verfahrens geachtet wird und dass die Besorgnisse und gegebenenfalls auch Beschwerden der Anwohner ernst genommen werden.

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