Abriss der alten Justizgebäude genehmigt
Bauausschuss genehmigt in nichtöffentlicher Sitzung den Abriss des ehemaligen Amtsgerichts, obwohl kein Neubauantrag vorliegt. Eigentlich liegt über das Planungsgebiet noch eine Veränderungssperre. Das heißt, es dürfte weder abgerissen, noch neu gebaut werden, ohne dass die Vorgaben des Gemeinderats erfüllt sind: Nämlich einen Bauantrag mit reduzierten Bauhöhen eingereicht zu haben. Genau über diese Bauhöhen gibt es noch einen heftigen Streit zwischen Stadt Heidelberg und STRABAG (s.oben). Bei andauerndem Streit besteht nun die Gefahr, dass eine jahrelange Baubrache geschaffen wird.
Man hat den Eindruck, dass die Abrissgenehmigung Teil der bekannten Salamitaktik ist: Wer A sagt, also abreißen lässt, wird auch irgendwann B sagen, also einen faulen Kompromiss mit STRABAG eingehen, was die Höhe der Gebäude betrifft.
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