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Stichworte und Erläuterungen:

Der Stand der Dinge….Januar 2011

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat im Dezember 2010 mehrheitlich beschlossen, den 2008 beschlossenen Bebauungsplan Bahnhofstraße / Kurfürsten-Anlage erneut zu ändern. Anlass dazu war die Diskussion über die Bauhöhen, insbesondere über die Verhinderung der sogenannten Staffelgeschosse, die der Bauträger STRABAG beim 2. Bauabschnitt ( Gebäude westlich vom Justizzentrum ) entgegen allen früheren Absprachen nun doch bauen will.

Kernargumente der BI Lebendige Bahnhofstraße für die Änderung des Bebauungsplans

Die öffentliche Aufmerksamkeit richtete sich bisher auf die Neubauten “Justizzentrum” und die beiden Baukörper westlich davon, die zur Zeit von der FA. Strabag geplant werden. Der Widerstand aus der Bevölkerung gegen die erhebliche Nachverdichtung und gegen die unproportionierte Bauästhetik dieser Gebäude hat zu einigen kleinen Änderungen geführt, bspw. zur Verhinderung der sogenannten Staffelgeschosse.

Die nächsten Bauabschnitte stehen aber noch aus: Die Fläche, wo heute das Zollamt steht ( am Römerkreis ) und die Flächen östlich des Justizzentrums bis zum Hotelkomplex.

Die Grundprobleme der bisherigen Neubebauung werden sich dort wiederholen, deshalb fordert die BI Lebendige Bahnhofstraße eine Revision des Bebauungsplans für diese Flächen und die breite Beteiligung der Bürgerschaft an diesem Vorhaben.

Diese Probleme sind:

  •  Mindestens Verdoppelung der bisherigen Nutzflächen durch die Neubebauung in der Bahnhofstraße….. Zollgebäude von 2.400 qm Nutzfläche auf ca. 10.000 qm, Fläche östlich vom Justizgebäude von ca. 15.000 qm Nutzfläche auf ca. 27.000 qm Nutzfläche ( Angaben der Stadt Heidelberg).
  • …und weitere Neubauten in der Poststraße: Gleichzeitig werden werden weitere Bauprojekte am Rande der Kurfürsten-Anlage fertig geplant und fertig gestellt: Altes Hallenbad mit zwei zusätzlichen Gebäuden und Überbauung des Parkplatzes an der Poststraße ( bei Sparkasse und Volksbank ).
  • Mindestens Verdoppelung der täglichen Verkehrsbewegungen bei gleichzeitigem Wegfall vorhandener Autoparkplätze.
  • Keine befriedigende Lösung der Fußgänger- und Radwegebeziehungen zwischen Weststadt, Bergheim und Altstadt.
  • Erhöhte Lärm-, Abgas- und Umweltbelastungen.
  • Überlastung der Kurfürsten-Anlage, des Römerkreises und des Adenauerplatzes durch zunehmenden Individualverkehr.
  • Gefährdung des kleinenen und mittleren Einzelhandels in der Bahnhofstraße durch zusätzliche Ansiedelung großer Verkaufsketten.

Was will die Bürgerinitiative Lebendige Bahnhofstraße ?

  • Eine gesamtstädtische Planung und Bewertung der Entwicklung rund um den Bismarckplatz: Die Entwicklung der Flächen zwischen Bahnhofstraße und Kurfürsten-Anlage und die Neubauten an der Poststraße haben eine gesamtstädtische Bedeutung, insbesondere auch für den Übergangsbereich Altstadt nach Bergheim und zur Weststadt. Die zu beantwortenden Fragen sind: Wieviel Gewerbeflächenerweiterungen im Innenstadtbereich sind notwendig und langfristig ( nachhaltig) tragbar und vernünftig ? Zu berücksichtigen sind dabei auch die Bauflächenentwicklungen in der Bahnhstadt und der sogenannten Konversionsflächen ( US-Flächen…..).
  • Keine Stadtplanung aus der Helikopter- und Investorenperspektive, sondern eine Stadtplanung, die dem menschlichen Augenmaß folgt.
  • Eine ökologisch vertretbare Verkehrsplanung, die vor allem den ökologisch vertretbaren Fortbewegungsmitteln ( zu Fuß, mit dem Rad, mit dem Öffentlichen Nahverkehr…) den Vorrang gibt. Reduzierung der Umweltbelastungen durch den Autoverkehr und Erhöhung der Sicherheit durch Tempo 30 / 40 im innerstädtischen Bereich. Dadurch können auch die unterstützungswerte  Ziele des Bebauungsplans Bahnhofstraße – wie z.B.  Aufwertung der öffentlichen Räume und Verbesserung der Wegebeziehungen Weststadt – Bergheim ohne überhöhte Straßenbaukosten umgesetzt werden.

Beschlüsse des Gemeinderats:

Änderungsbeschluss des Gemeinderats vom 2.12.2010

“Mit der Änderung des Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Konkretisierung und Sicherung der städtebaulichen Ziele geschaffen werden”.

Städtebauliche Ziele des Bebauungsplans, lt. Beschluss des Gemeinderats vom 16.10.2008

Begründung des Bebauungsplans Kurfürsten-Anlage, Beschluss Gemeinderat 16.10.2008

” Folgende städtebauliche und verkehrsplanerische Ziele werden für den Bereich des Bebauungsplans ‚Kurfürsten-Anlage‘ definiert:

Umsetzung der Grundzüge des Wettbewerbsentwurfs (1. Preis) und des nachfolgenden qualifizierenden städtebaulichen Konzepts, Ausbildung eines lebendigen neuen Stadtquartiers, auch in den Abendstunden; Bau eines neuen Quartiersplatzes in der verlängerten Landhausstraße, Minimierung der vorhandenen Barrierewirkung der Kurfürsten-Anlage, Zeitnahe Realisierung eines 1. Bauabschnitts als Initialzündung, Schaffung von städtischen Gebäudetypen für verschiedene Nutzergruppen, Festsetzung eines Wohnflächenanteils von 50% in den für das Wohnen vorgesehenen Kerngebieten, Ausweisung von Flächen für den Einzelhandel und die Gastronomie, Begrünung von flachgeneigten Dächern, Verbesserung der Wegebeziehungen für Radfahrer und Fußgänger in der Kurfürsten-Anlage in Ost-West-Richtung, Verlängerung der Kleinschmidtstraße und der Häusserstraße bis zur Kurfürsten-Anlage und damit die Einrichtung von direkten Wegeverbindungen von der Weststadt nach Bergheim. Ersatz des heutigen Doppelknotens Kurfürsten-Anlage / Poststraße / Landhausstraße / Ausfahrt Busbahnhof durch den vierarmigen Knoten Kurfürsten-Anlage / Poststraße / Goethestraße,  Einrichtung von derzeit nicht vorhandenen Linksabbiegebeziehungen von der Kurfürsten-Anlage in das Baufeld an der Goethe- und Kleinschmidtstraße, Neuordnung des Straßenquerschnitts der Kurfürsten-Anlage mit Reduktion des Querschnitts in der westlichen Zufahrt zum Adenauer Platz und der Herstellung von angemessenen Rad- und Fußgängerverkehrsanlagen, ggf. Einrichtung eines Erschließungsweges parallel zur Kurfürsten-Anlage zur Minimierung der negativen Auswirkungen von Lade- und Lieferverkehr auf den durchgehenden Fahrbahnen, Einrichtung von zusätzlichen Fußgängerquerungen über die Kurfürsten-Anlage zwischen Poststraße und Römerkreis,  Bündelung des öffentlichen Verkehrs (Straßenbahn und Bus) auf die mittig gelegene ÖV-Trasse,  Zusammenlegung der Haltestellen ‚Poststraße‘ und ‚Adenauerplatz‘ zur neuen Haltestelle ‚Seegarten‘,Anpassung des Straßenquerschnitts der Bahnhofstraße und Ersatz der Parkstände in der Straßenmitte durch die Realisierung von Längsparkplätzen am Straßenrand,  Einrichtung von zusätzlichen Parkständen an den Querstraßen zwischen der Kurfürsten- Anlage und der Bahnhofstraße als Ersatz für die in der Bahnhofstraße wegfallenden Stellplätze in Mittellage.

Aus dem Text des Städtebaulichen Ideenwettbewerbs 2005

“….Ziel des Wettbewerbs ist es……unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Lage eine Neuordnung des Gesamtareals zwischen Römerkreis und Adenauerplatz zu erreichen…..es werden Lösungsvorschläge für eine bauliche und freiraumplanerische Neugestaltung und Aufwertung des Areals erwartet. Diese sollen nicht allein auf städtebauliche Aspekte bezogen sein, sondern auch die Funktion der Kurfürsten-Anlage und der angrenzenden Flächen als Verkehrs- und Aufenthaltsraum für verschiedene soziale Gruppen berücksichtigen…” Aus der Broschüre “Dokumentation Ideenwettbewerb….2005, Seite 9 “

2005, Wettbewerbsergebnisse Städtebaulicher Wettbewerb Kurfürsten-Anlage-Bahnhofstraße, PDF Broschüre

Zur Bürgerbeteiligung

Am 16.10.2008 beschloss der Gemeinderat der Stadt Heidelberg mit knapper Mehrheit den Bebauungsplan. Zuvor sind die gesetzlich definierten  Beteiligungsverfahren umgesetzt worden: Offenlage der Entwürfe, öffentliche Vorstellung der Pläne,  Stellungnahmen aus der Bürgerschaft und Bewertungen verschiedener Institutionen. Bewertung der Stellungnahmen durch die Fachverwaltung und dann Beschluss des Gemeinderats.

Vor diesem Beschlussverfahren gab es im Jahr 2005 einen städtebaulichen Ideenwettbewerb. Auf der Basis des ersten Preises wurde der Bebauungsplan erstellt, allerdings in erheblich veränderter Form.

Formal betrachtet hatte dieses Verfahren also alle Vorschriften zur Beteiligung erfüllt. Dennoch war der Teil der Bürgerschaft, der sich engagiert und kritisch mit dem Bebauungsplan befasste, weder mit dem Verfahren noch mit dem Ergebnis  zufrieden.

Warum ?

  • Wesentliche Vorentscheidungen hinter den Kulissen: Bei der ersten öffentlichen Diskussion, zu der die Bürgerinitiative nach der Offenlage des Bebauungsplans alle Fraktionen im Gemeinderat ( die auch erschienen sind )  eingeladen hatte,  zeigte sich bereits eine sehr große gemeinderätliche Mehrheit für die vorgelegte Variante, also bevor überhaupt eine öffentliche Erörterung stattfand. Das wesentliche Argument dieser Mehrheit war, dass man dem Wunsch des Landes Baden-Württemberg nach einer für die Bedürfnisse der Justiz passgenauen baulichen Lösung folgen müsste. Nur der vorgelegte Plan würde diese Bedingungen erfüllen, andere Lösungen seien nicht realisierbar.  Diese Verabredungen waren scheinbar schon vor der Offenlage des Bebauungsplans hinter den Kulissen zwischen Stadt Heidelberg und dem Land getroffen worden.  Eine echte Auseinandersetzung mit den vielen Gegenargumenten aus der Bürgerschaft hatten also keine Chance.
  • Willfährige Entscheidungen für das Land und für STRABAG: Die konservative Mehrheit des Gemeinderats hat dann konsequenterweise mit der Stimme des Oberbürgermeisters sich nicht um die Meinung der kritischen Bürgerschaft geschert und den Bebauungsplan nach dem Willen des Landes und der Investoren durchgezogen.
  • Schlechtes städtebauliches Ergebnis: Heraus kam dann ein Bebauungsplan, dem  erhebliche öffentliche Flächen in  der Bahnhofstraße und ca. 19 gesunde und hohe Bäume zum Opfer fielen. Die Bahnhofstraßenflächen sind an den Investor verkauft worden. Wie man hört, hat dieser ca. 250 Euro für den Quadratmeter bezahlt. Ein echtes Schnäppchen ! Im Vergleich zum Ideenwettbewerb aus 2005 sind die Baukörper dichter und höher geplant und  auch umgesetzt worden. Die eigentlichen guten städtebaulichen Ziele ( bessere Verbindungen  nach Bergheim, Aufwertung des öffentlichen Raumes usw.) sind kaum noch erkennbar.

Für eine Neuplanung der kommenden Bauabschnitte
Mit der Fertigstellung des Justizzentrums und dem bald beginnenden Bau der beiden Baukörper westlich davon sind die  unmittelbare Interessen  der Investoren und des Landes durch die Stadt Heidelberg erfolgreich abgearbeitet worden. Für die Baukörper im Bereich des Zollamtes und des Bauhauses könnte nun ein neues umfassendes Planungsverfahren unter Beteiligung der Bürgerschaft ohne Druck und Zeitnot realisiert werden. Sofern der politische Wille dafür vorhanden ist.

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg und der Oberbürgermeister könnten verloren gegangenes Vertrauen neu aufbauen, wenn sie sich auf ein echtes Bürgerbeteiligungsverfahren einlassen würden.

Juni 2012:

Umbau der Kurfürsten-Anlage zwischen Römerkreis und Adenauerplatz

Die Neuplanung der Kurfürsten-Anlage gibt keine befriedigende Antwort auf die stattfindende ökologische Verkehrswende !

Vollständige Stellungnahme der BI Lebendige Bratpfanne: stellungnahme-neuplanung-k-anlage-bi-lebendige-bratpfanne-17-06-12

Vorschläge der Zukunftswerkstatt Lebendige Bahnhofstraße vom 9.4.2011: broschüre-7-12-11

Die Planungsunterlagen der Stadt Heidelberg vom Juni 2012:

1. Beschlussvorlage für die gemeinderätlichen Gremien: 00222812 Beschlussvorlage für den Gemeinderat, Juni 2012

2. Plan Kurfürsten-Anlage: 00222954 Plan Kurfürsten-Anlage

3. Querschnitt Kurfürsten-Anlage: 00222811_ Querschnitt Kurfürsten-Anlage

Auszug aus der Stellungnahme der BI Lebendige Bratpfanne (1)

Für ungeteilten, nachhaltigen Genuss: für alle, überall und sofort!

 i.A. Roswitha Claus, Wolfgang Gallfuß, Claudia Köber, Hildegard Lutz, Dr. Klaus Thiery, Hilde Stolz, Melanie Steiert, Dr. Gabriele Soyka  u.a.   c/o Wolfgang Gallfuß, Ringstr. 9, 69115 Heidelberg, im Juni 2012

(vollständige Stellungnahme siehe oben)

To whom it may concern:

Zum geplanten Umbau der Kurfürsten-Anlage:

Nein, diese Suppe lassen wir uns nicht einbrocken

Die Neuplanung der Kurfürsten-Anlage gibt keine befriedigende Antwort auf die stattfindende ökologische Verkehrswende !

Ein größerer Umbau der Kurfürsten-Anlage zwischen Römerkreis und Adenauerplatz steht als Folge der Neubebauung in der Bahnhofstraße bevor. Die Stadt Heidelberg wendet dafür mindestens 5 Mio Euro auf; hinzu kommen die Baukosten für die neue Straßenbahntrasse.

Die Bürgerschaft darf erwarten, dass diese Straßenbaumaßnahme der stattfindenden nachhaltigen Verkehrswende gerecht wird. Das Auto wird nicht mehr die erste Wahl der Fortbewegung innerhalb von Städten sein (können) und zwar aus vielerlei, bekannten Gründen.

Auf diese Verkehrswende muss  heute jede Straßenneuplanung eine befriedigende Antwort finden. Im Falle der Kurfürsten-Anlage wird sie aber leider nicht gefunden. Wir akzeptieren deshalb die vorgelegte  Planung nicht. Die Gründe dafür führen wir ausführlich in unserer Kommentierung aus.

Eines der wesentlichen Ziele des  Bebauungsplans Kurfürsten-Anlage / Bahnhofstraße  ist die bessere städtebauliche Verbindung zwischen Weststadt und Bergheim. Die Barrierewirkung der stark befahrenen Kurfürsten-Anlage soll reduziert werden.  Bei der Umsetzung dieser Ziele sollte die Verkehrsplanung vor allem FußgängerInnen und RadfahrerInnen im Blick haben, denn diese VerkehrsteilnehmerInnen sind am meisten durch die trennende Wirkung der Kurfürsten-Anlage beeinträchtigt.

Radverkehr und Fußverkehr fristen bei der nun vorgelegten Planung immer noch ein Schattendasein; ihnen werden „Restflächen“ zur Verfügung gestellt. Obwohl sich immer mehr Menschen  in der Kurfürsten-Anlage zu Fuß oder mit dem Rad, als mit dem Auto fortbewegen. Hinzu kommt, dass die WeststädterInnen ca. 26 % aller Wege in der Stadt zu Fuß, 32 % mit dem Rad, 27 % mit dem ÖPNV und nur 15 % mit dem Auto zurücklegen (Untersuchung der Stadt Heidelberg, April 2011). Am Fußgängerübergang Sparkasse  hat die  BI Lebendige Bahnhofstraße am 6.4.2011 von  16.00 bis 17.00 ca. 300 querende RadfahrerInnen und ca. 600 FußgängerInnen gezählt.

In der Gesamtstadt  sieht es nicht viel anders aus. Die Mehrzahl der BürgerInnen bewegt sich also bereits heute ökologisch bewusst fort. Dieser Trend muss durch eine ökologisch orientierte Verkehrsplanung, nicht nur in der Kurfürsten-Anlage, unterstützt werden.

Die vorliegende konkrete  Planung antwortet aber nur ungenügend auf diesen ökologischen Trend, obwohl die Stadt Heidelberg sich in vielfältiger Weise programmatisch zu ökologisch innovativen stadtpolitischen Zielen und Mobilitätsformen bekannt  hat.

Unsere Hauptkritikpunkte sind:

  • Die Situation von  RadfahrerInnen wird durch die nun vorgelegte Planung kaum verbessert.
  • Die Situation für FußgängerInnen wird durch die zusätzlichen Übergänge zwar verbessert, aber die Qualität der Übergangssituationen wird durch lange Wartezeiten (Signalisierung der Ampelanlagen) und durch die parallel geführten Radübergänge erheblich beeinträchtigt.
  • Mehr Übergänge über die Kurfürsten-Anlage reichen alleine nicht aus, um tatsächlich eine echte Verbesserung für RadfahrerInnen und FußgängerInnen zu erreichen.
  • Kritisch sehen wir vor allem
    • die vorgesehene Breite der Radwege;
    • die zu kleinen Aufstellflächen für RadfahrerInnen an den Querungs- und Kreuzungspunkten;
    • die nicht erkennbare Anbindung der Radwege in ein übergeordnetes städtisches Radwegenetz;
    • die nicht bekannte Signalisierung der Querungen über die Kurfürsten-Anlage, damit die nicht motorisierten VerkehrsteilnehmerInnen zügig, ohne lange Wartezeiten, vorwärts kommen können.

 Eine schlechte Planung soll erneut im Eilverfahren durchgepeitscht werden

In einem engen Zeitfenster von gerade mal 4 Wochen soll nun eine ungenügende Planung von den  gemeinderätlichen Gremien beraten und entschieden werden. Bürgerbeteiligung ist bei dem komplexen Thema in diesem kurzen Zeitraum nur eingeschränkt möglich. Sie ist aber zwingend notwendig, denn schließlich werden Fakten für die nächsten 20 bis 30 Jahre geschaffen. Sie reicht also in die erwartbare Ressourcen- und Klimakrise hinein. Sich jetzt schon planerisch auf diese Situation einzustellen wäre nachhaltiges, zukunftsorientiertes Planungsverhalten.

Davon ist aber wenig zu sehen. Stattdessen wird uns erneut eine Planung serviert, die im Wesentlichen auf motorisierte Fortbewegung ausgerichtet ist.

Nein, diese Suppe wollen wir uns weder einbrocken lassen, noch wollen wir sie auslöffeln.

Deshalb fordern wir die gemeinderätlichen EntscheidungsträgerInnen auf:

  1. Weisen Sie  diese Planungen zurück, da sie nicht abstimmungsfähig sind.
  2. Zukunftsgerechte ökologische Planungen brauchen Zeit, vor allem auch um BürgerInnen zu beteiligen.
  3. Leiten Sie eine echte Bürgerbeteiligung ein.
  4. Bevor geplant wird, müssen belastbare Verkehrsdaten über alle Mobilitätsformen auf den Tisch.

In der Anlage konkretisieren wir unsere Kritik. Wir orientieren uns dabei an den Ergebnissen der Zukunftswerkstatt Lebendige Bahnhofstraße, die am 9.4.2011 stattfand. Ca. 50 BürgerInnen haben dort ihre Vorstellungen und Wünsche formuliert. Diese Ergebnisse liegen den EntscheidungsträgerInnen (Verwaltung und Gemeinderat) in der Stadt Heidelberg seit Mitte 2011 vor. Leider ergebnislos, wie man an den vorliegenden Planungen feststellen kann.

BI Lebendige Bratpfanne

Für ungeteilten, nachhaltigen Genuss: für alle, überall und sofort!

i.A. Roswitha Claus, Wolfgang Gallfuß, Claudia Köber, Hildegard Lutz, Dr. Klaus Thiery, Hilde Stolz, Melanie Steiert , Dr. Gabriele Soyka u.a.

(1) Zum Absender dieser Stellungnahme:

 In loser Folge treffen sich WeststädterInnen, die sich in der ehemaligen BI Lebendige Bahnhofstraße engagiert hatten, um gemeinsam zu kochen und dann bei gutem Essen + Trinken  locker  über Gott und die Welt zu reden.

Wenn`s notwendig ist, kommen dabei auch Stellungnahmen zu aktuellen Themen heraus. So auch jetzt, zum Thema Umplanung der Kurfürsten-Anlage.

Die naheliegende Vermutung zur Planung Kurfürsten-Anlage  ist richtig: Die BI Lebendige Bratpfanne sieht darin keine Verbesserung für jene Menschen, für die sich  steigender  Lebensgenuss auch durch den Verzicht aufs Auto ausdrückt. 

Deshalb erhebt die BI Lebendige Bratpfanne nun warnend ihr Kochgeschirr, bevor diese fade Suppe der autogerechten Planung von vorgestern uns nun erneut und endgültig in der Kurfürsten-Anlage  eingebrockt werden soll. Nein, diese Suppe essen wir nicht!

Wo er Recht hat, hat er Recht: „Weniger Autos sind besser als mehr Autos“ meint schließlich unser grüner MP Kretschmann. Wir  widersprechen ihm nicht, sondern stimmen ihm ausnahmsweise mal ausdrücklich zu.

 

plakat finissage
Plakat FinissageBroschüre Zukunftswerkstatt Wie geht`s weiter in der Bahnhofstraß

Offener Abschiedsbrief  der ehemaligen Bürgerinitiative Lebendige Bahnhofstraße an OB Würzner und die GemeinderätInnen

Wir sagen auf Wiedersehen und übergeben Ihnen die Ergebnisse der
Zukunftswerkstatt „ Wie geht`s weiter in der Bahnhofstraße“ vom April 2011

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Herren Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren im Gemeinderat,

wie Sie wissen, hat sich zum Jahresende 2011 die Bürgerinitiative Lebendige Bahnhofstraße aufgelöst. Daher möchten wir Ihnen abschließend nochmals die Ergebnisse der von uns veranstalteten Zukunftswerkstatt „Wie geht’s weiter in der Bahnhofstraße“ vom 9.4.2011 überreichen. Etwa 50 BürgerInnen hatten  zur Entwicklung des Bebauungsplangebietes ihre Wünsche und Ideen formuliert, die in der beiliegenden Broschüre dokumentiert sind.

Link zur Broschüre: broschüre-7-12-11

Unsere  Änderungsvorschläge beziehen sich im wesentlichen auf die noch nicht überplanten Baufelder im östlichen Teil der Bahnhofstraße. Die Stadt Heidelberg besitzt hier ein wichtiges Schlüsselgrundstück, den Busparkplatz. Damit erscheint es uns leicht möglich, den bestehenden Bebauungsplan in diesem Teil unter Berücksichtigung der Vorstellungen der Zukunftswerkstatt zu ändern, ohne dass weitere Schadensersatzforderungen von Grundstücksbesitzern geltend gemacht werden können.

Im wesentlichen geht es uns dabei es um folgende Punkte:

1. Die noch nicht überplanten Baufelder (MK1 und MK 5-MK 7) sollten weniger verdichtet und ansprechender als die bisher überplanten Baufelder realisiert werden.

2. Die der Öffentlichkeit genommenen 5.000 qm Freiflächen sollten durch eine veränderte Planung im Bereich des Busparkplatzes beim Bauhaus wieder hergestellt werden.

3. Der absehbare Umbau der Kurfürsten-Anlage muss zu einer tatsächlichen Verbesserung der Verbindung zwischen Weststadt und Bergheim für RadfahrerInnen und FußgängerInnen führen.  

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich mit den Vorschlägen der Zukunftswerkstatt auseinander setzen und sie in Ihre Entscheidungen einbeziehen würden.

Abschließend möchten wir auf den Vorwurf eingehen, wir seien für die 1 Mio. Euro Schadensersatz an die Fa. STRABAG verantwortlich. Demgegenüber weisen wir nochmals darauf hin, dass die Ursache dafür der 2008 von der Fachverwaltung vorgelegte, vom Gemeinderat beschlossene und inzwischen wieder geänderte Bebauungsplan ist. Dieser ließ im Gegensatz zu den öffentlich gemachten Zusagen von Seiten der Firma STRABAG und dem Ergebnis des Architektenwettbewerbs eine Erhöhung der Gebäude durch zusätzliche Staffelgeschosse zu.

Wer die Verantwortung für dieses finanzielle, städtebauliche und politische Debakel trägt, ist damit hinreichend beschrieben. Die Bürgerinitiative kann weder für die bedauerlichen Fehlentscheidungen noch für die durch den Verzicht auf die Staffelgeschosse entstandenen finanziellen Einbußen des Bauträgers verantwortlich gemacht werden.

Wir verabschieden uns und sagen „Auf Wiedersehen“ .

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Dr. Alex Füller, Claudia Köber, Roswitha Claus, Ulrike Katzenberger, Melanie Steiert, Regina Kadel, Hildegard Lutz, Dr. Klaus Thiery, Wolfgang Gallfuß, Hilde Stolz, Dr. Dietrich Hildebrandt

Die Bürgerinitiative Lebendige Bahnhofstraße löst sich auf

Breite Front im Gemeinderat für weitere Nachverdichtung

Mit ihren Flugblättern, Dokumentationen und Veranstaltungen hat unsere Bürgerinitiative viel dazu beigetragen, die Kritik und den Protest gegen die Bebauung in der Bahnhofstraße in die Öffentlichkeit zu bringen, und sie hat Vorschläge erarbeitet, wie man es anders machen kann. Das erste Ergebnis war, dass 2008 nur noch eine denkbar knappe “konservative” Mehrheit zusammen mit dem Oberbürgermeister im Gemeinderat für den vorliegenden Bebauungsplan stimmte.

Der Bebauungsplan sieht eine massive Nachverdichtung vom Römerkreis bis zur Rohrbacher Straße vor. Gewerbe- und Wohnflächen verdoppeln sich. Der Ziel- und Quellverkehr steigt erheblich an. Die Bahnhofstraße wurde schmaler, öffentlicher Raum ist für billiges Geld an den Investor STRABAG verkauft und 17 Bäume sind dafür gefällt worden.

Jetzt ist es so, dass die damals knapp unterlegene „linke“ Minderheit im Gemeinderat nach der Kommunalwahl 2009 die Mehrheit stellt, aber offensichtlich nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, die Konsequenzen  aus der damaligen Ablehnung zu ziehen und Änderungen in der Bahnhofstraße durchzusetzen. Diese Mehrheit könnte heute auf den noch nicht überplanten Flächen (Zollgebäude, Bauhaus bis Rohrbacher Straße) eine stadtökologisch und stadtplanerische bessere Lösung durchsetzen.  Sie will dies aber genauso wenig wie sie in der Lage war,  bei anderen umstrittenen Bauvorhaben (Eleonorenhaus, Berliner Straße…) auf Bürgerwünsche zu hören.

Um einen Bebauungsplan zu beeinflussen braucht man gemeinderätliche Mehrheiten, die wir nicht mehr sehen.  Die politische Lage ist heute also nicht sehr viel besser als 2007, als sich die BI Bahnhofstraße gründete, um die vorgesehene massive Nachverdichtung zu verhindern und  eine angemessene Bebauung durchzusetzen. Es wäre also vergeudete Energie, sich ohne  gemeinderätliche Mehrheiten für eine angemessene, ökologische Stadtentwicklung in der Bahnhofstraße aufzureiben.

Richten wir also den Blick auf die nächste Kommunal- und Oberbürgermeisterwahl 2014.

Neuigkeiten aus der BI Lebendige Bahnhofstraße, 26.9.2011:

Zum Stand der Dinge in der Bahnhofstraße: Eines der STRABAG Gebäude wurde an den Heidelberger Investor Kalkmann verkauft. Die vorgesehene Bebauungsplanänderung ist noch nicht auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Die BI Lebendige Bahnhofstraße fordert nach wie vor eine umfassende Revision dieses Bebauungsplans. …..weiterlesen.

Argumente für die grundlegende Revision des Bebauungsplans

Weitere Informationen:

  1. Veranstaltung: VERKEHRSWENDE JETZT ! am 12.10.2011 mit Winfried Hermann, Landesverkehrsminister u.a….weiterlesen
  2. Warum sich die BI Lebendige Bahnhofstraße am Netzwerk Verkehrswende beteiligt. Forderungen der Zukunftswerkstatt Bahnhofstraße zum Thema Verkehr in der Kurfürsten-Anlage…..weiterlesen
  3. Monopoly in der Bahnhofstraße ? Presseerklärung zum Verkauf eines der STRABAG Gebäude an den Heidelberger Immobilienentwickler Kalkmann...weiterlesen
  4. Kritische Fragen der BI Lebendige Bahnhofstraße zum sogenannten STRABAG-Kompromiss, gestellt in  der Bürgerfragestunde des Gemeinderats am 27.7.2011, bis jetzt immer noch nicht beantwortet….weiterlesen
  5. Gemeinderat gibt grünes Licht für Schadensersatzforderungen der Fa. STRABAG. Kommentar zur Gemeinderatsentscheidung am 27.7.2011…weiterlesen
  6. Abbrucharbeiten und Asbestbelastungen, Gesprächsnotizen aus einem Gespräch mit dem Umweltamt am 17.8.2011. Liegt nun doch keine Asbestbelastung vor ?weiterlesen

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Veranstaltung: VERKEHRSWENDE JETZT ! am 12.10.2011 mit Winfried Hermann, Landesverkehrsminister u.a.

Plakat als PDF: Plakat_Verkehrswende_111012_web

Gemeinsam mit dem VCD, Regionalverband Rhein-Neckar hat die Bürgerinitiative Lebendige Bahnhofstraße das Netzwerk Verkehrswende  und eine erste öffentliche Veranstaltung zum Thema VERKEHRSWENDE JETZT !  initiiert.

Das Netzwerk Verkehrswende besteht aus folgenden Organisationen: ADFC Heidelberg/Rhein-Neckar · Beirat von Menschen mit Behinderungen (bmb) · BUND Heidelberg · BÜRGER FÜR HEIDELBERG, BI Lebendige Bahnhofstraße · Fahrgastbeirat Heidelberg · Frauen pflegen Frauen · Fuß e.V. · NABU Heidelberg · Netzwerk Heidelberger Bürgerinitiativen · Ökostadt Rhein-Neckar. Mehr…..

Informationen zum ökologischen Verkehrsclub Deutschland

www.vcd.org/rhein-neckar

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27.7.2011: Gemeinderat beschließt STRABAG-Kompromiss, Kommentar und Presseerklärung der BI Lebendige Bahnhofstraße

Fast einhellig – ohne die Stimmen der Bunten Linken – beschließt der Gemeinderat der Stadt Heidelberg, den Bauinvestor mit ca. 1 Mio Euro zu begünstigen, obwohl nicht plausibel dargestellt werden konnte, worin eigentlich der wirtschaftliche Schaden der Fa. STRABAG besteht, wenn sie die Staffelgeschosse nun nicht bauen dürfen. Kommentar der BI Lebendige Bahnhofstraße

Kritische Fragen an die Heidelberger Verwaltung zum STRABAG -Kompromiss:

Die BI Lebendige Bahnhofstraße stellte in der Bürgerfragestunde der gleichen Gemeinderatssitzung 9 Fragen zu diesem Kompromiss. Diese Fragen werden allerdings erst noch vom Oberbürgermeister Dr. Würzner schriftlich beantwortet. In der Sitzung des Gemeinderats bestätigte er lediglich die Entlastung der Fa. STRABAG in der Größenordung von 1 Mio. Euro. Die Fragen der BI Lebendige Bahnhofstraße….

Diese Fragen wurden bisher  – bis 26.9.2011 – von der Stadt nicht beantwortet, trotz erneuter Nachfrage der BI Lebendige Bahnhofstraße

Die Entscheidungsvorlage, die im Gemeinderat am 27.7.2011 verabschiedet wurde:

0236_2011_BV_Beschlussvorlage_Beschlusslauf

Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits am 13.7.2011 in nichtöffentlicher Sitzung diese Vorlage ohne Aussprache abgenickt.

Juli 2011: Newsletter der BI Lebendige Bahnhofstraße

Newsletter als pdf: bi-leb-bahnhofstr-info-01-juli-11

Themen:

  1. Was tut sich in der Bahnhofstraße ? Übersicht über den Verfahrensstand des Bebauungsplans Kurfürsten-Anlage / Bahnhofstraße…weiterlesen
  2. Abrissgenehmigung für die alten Justizgebäude erteilt: Gemeinderat genehmigt Abriss, obwohl noch keine Einigung über die Gebäudehöhen der Neubauten erzielt ist…weiterlesen
  3. Will Investor STRABAG 6 Mio Schadensersatz von Heidelberg ?…  weiterlesen
  4. Lohnen sich die Geschäfte mit STRABAG für Heidelberg ?: Was die Stadt Heidelberg für das Neubauvorhaben sonst noch ausgeben musste…weiterlesen
  5. Was ist dran an der Asbestbelastung der alten Justizgebäude ?: Mit dem Abriss der alten Justizgebäude stellt sich die Frage nach der Asbestbelastung für die AnwohnerInnen neu….weiterlesen
  6. Verkehrsplanung Kurfürsten-Anlage: Der Bebauungsplan umfasst auch die Verkehrsplanung in der Kurfürsten-Anlage. Dringend notwendig sind Verbesserungen für FußgängerInnen und RadfahrerInnen…weiterlesen
  7. Dachbegrünung a`la STRABAG ?: …weiterlesen
  8. Was passiert mit der Fuchs`schen Villa ?: Die alte Gründerzeitvilla wird verkauft, es kann auch abgerissen und neu gebaut werden, trotz Denkmalschutz und Erhaltungssatzung….weiterlesen

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Aktueller BI Newsletter Juli 2011

Abriss der alten Justizgebäude genehmigt

Bauausschuss genehmigt in nichtöffentlicher Sitzung den Abriss des ehemaligen Amtsgerichts, obwohl kein Neubauantrag vorliegt. Eigentlich liegt  über das Planungsgebiet noch eine Veränderungssperre. Das heißt, es dürfte weder abgerissen, noch neu gebaut werden, ohne dass die Vorgaben des Gemeinderats erfüllt sind: Nämlich einen Bauantrag mit reduzierten Bauhöhen eingereicht zu haben. Genau über diese Bauhöhen gibt es noch einen heftigen Streit zwischen Stadt Heidelberg und STRABAG (s.oben). Bei andauerndem Streit besteht nun die Gefahr, dass eine jahrelange Baubrache geschaffen wird.

Man hat den Eindruck, dass die Abrissgenehmigung Teil der bekannten Salamitaktik ist: Wer A sagt, also abreißen lässt, wird auch irgendwann B sagen, also einen faulen Kompromiss mit STRABAG eingehen, was die Höhe der Gebäude betrifft.

Will STRABAG 6 Mio Euro Schadensersatz von Heidelberg ?

Kein günstiger Wohnraum – keine Kindertagesstätte – billige Fassade

Nach noch unbestätigten Gerüchten will STRABAG angeblich von der Stadt Heidelberg 6 Mio Euro Schadensersatz haben, weil sie nicht die sogenannten Staffelgeschosse bauen darf. Auf der Basis des Bebauungsplans 2008 wäre diese hohe Bebauung möglich gewesen. Ende 2010 ist dieser Bebauungsplan vom Gemeinderat außer Kraft gesetzt worden.

Staffelgeschosse STRABAG Gebäude Kurfürsten-Anlage

Staffelgeschosse STRABAG Gebäude Kurfürsten-Anlage

Die Schadensersatzforderung setzt sich zusammen aus  1,5 Mio. Euro für den Wertverlust für Grund und Boden und 4,5 Mio für entgangene Mietgewinne. Als weiteren Ausgleich will  STRABAG die Gebäude tiefer bauen, also noch mehr verdichten. Die geplanten Wohnungen mit günstiger Miete (15 % der geplanten Wohnungen, 7,40 Euro je Quadratmeter) und die Kindertagesstätte möchte STRABAG auch nicht mehr bauen. Günstiger Wohnraum und Kindertagesstätte waren im städtebaulichen Vertrag von Juni 2008 mit STRABAG vereinbart worden. Stattdessen sollen nun neben teuren Wohnungen noch 295 Appartements für Studierende gebaut werden. Die eh schon sehr preisgünstige Bauweise soll noch billiger werden: STRABAG  will bei den Fassaden Kosten sparen.

Weiter hört man, dass die Stadt Heidelberg bereit sei, 1,5 Mio Euro zu bezahlen. Aber, wie gesagt: das sind unbestätigte Gerüchte.

Gibt es Argumente für STRABAG-Schadensersatz ?

Das Baugebiet Bahnhofstraße/Kurfürsten-Anlage steht unter keinem guten Omen. Die bereits 2005 begonnene Misere um die Entwicklung des größten innerstädtischen Entwicklungsgebiets geht nun in eine weitere kritische Phase. Wenn die Gerüchte stimmen, will STRABAG 6 Mio Euro Schadensersatz von der Stadt Heidelberg. Denn dieVeränderungssperre und die vorgesehene Bebauungsplanänderung vermindern die maximale wirtschaftliche Verwertung dieser Grundstücke. Es stellen sich einige Fragen.

Zugelassene Bauhöhen beim Grundstückskauf 2007

STRABAG bzw. Züblin, hat die Baufläche 2007 vom Land Baden-Württemberg erworben. Zum Zeitpunkt des Erwerbs gab es nur den alten Bebauungsplan aus dem Jahr 1960 und einen Baudichteplan der an der Bahnhofstraße eine Traufhöhe von 15 m zuließ. Zum Zeitpunkt des Kaufs durch Züblin gab es also nur ein Baurecht für Neubauten bis zu 15 m Höhe. Heute will STRABAG aber wesentlich höher bauen.  Es stellt sich die Frage, ob  STRABAG überhaupt einen Schaden erlitten hat, denn der Kauf fand unter anderen Bedingungen statt. Es sei denn, dass es  informelle Vereinbarungen zwischen Land, Stadt und Züblin gegeben hat, die die noch gar nicht beschlossene neue Bauhöhe in Aussicht stellten. Nur: wenn es dazu keine Verträge gibt, spielen solche Hinterzimmervereinbarungen keine große Rolle.

Öffentliche Versprechungen von Züblin / STRABAG 2008 und 2009

Um das sechste Stockwerk beim Justizzentrum durchzusetzen, versprachen die Züblin/STRABAG Vertreter mehrfach in der Öffentlichkeit, bei den weiteren Gebäuden nur 4 Stockwerke in der Bahnhofstraße und 5 Stockwerke in der Kurfürsten-Anlage zu bauen. Aber: Auch diese öffentlichen Versprechungen haben nicht den Charakter eines rechtsverbindlichen Vertrags. Aus juristischer Sicht ist natürlich der  Bebauungsplan maßgeblich, auf den sich STRABAG beruft. Der Bebauungsplan 2008 lässt  4 bzw. 5 Stockwerke + Staffelgeschoss zu. Weil die Heidelberger Stadtverwaltung und der beschliessende Gemeinderat 2008 unprofessionell baurechtliche Fakten schufen, die sie angeblich gar nicht wollten, hat heute STRABAG scheinbar juristische Argumente zur Hand, seine Forderung nach dem Staffelgeschoss zumindest zu erheben.

Ist die Höhe des Schadensersatzes plausibel ?

Nach eigenen Schätzungen kann STRABAG ca. 3.000 qm teuer zu vermietende Wohnfläche (Penthäuser) wegen der Veränderungssperre und des neuen Bebauungsplans nicht herstellen und deswegen auch nicht verkaufen. Wenn nun STRABAG für ca. 3.000 qm Fläche einen wirtschaftlichen Schaden von ca. 6 Mio Euro geltend machen will, sind das pro qm Wohnfläche ca. 2.000 Euro. Nach fachkundiger Meinung liegen die Herstellungskosten des geplanten Baukörpers durchschnittlich nicht höher als 2.000 Euro bis 3.000 Euro je qm Nutzfläche, inkl. Nebenflächen und Nebenkosten. Aber ohne unternehmerischen Gewinn.  Mit unternehmerischen Gewinn ( 2.000 Euro je qm)kostet ein Quadratmeter dann ca. 4.000 bis 5.000 Euro. 2.000 Euro je qm Wohnfläche sind eine durchaus  gute Gewinnmarge für STRABAG.

Aber:   Da das  6. Stockwerk des  Justizzentrums ein Entgegenkommen für das Land und STRABAG war, müssten die dadurch gewonnene  2.000 qm Fläche mit dem kalkulatorschen Verlust der nicht genehmigungsfähigen Staffelgeschosse gegengerechnet werden.

Aber auch diese Rechnung hat einen Haken: denn STRABAG müsste ja gar kein Kapital einsetzen, um Staffelgeschosse zu bauen. Wer nichts investieren muss, darf dann auch nicht seinen vollen unternehmerischen Gewinn als entgangen einfordern.

Wenn man dann noch berücksichtigt, dass die Stadt Heidelberg äußerst großzügig öffentliche Erschließungskosten in Höhe von ca. 1,2 Mio Euro übernommen hat (siehe nebenstehende Rechnung), dann sollte  STRABAG es einfach mal gut sein lassen.  Das ist natürlich naiv gedacht.

Letzte Frage: Wer trägt denn die Verantwortung für dieses Ungemach ?

Diese  Antwort ist vergleichsweise einfach:

1. Das Stadtplanungsamt, als aufstellende Fachbehörde, das wissentlich einen Bebaungsplan vorgelegt hat, der nicht den öffentlichen Versprechungen entsprach.

2. Oberbürgermeister und Baubürgermeister (damals Prof. Dr. Rhaban von der Malsburg, CDU) als Verwaltungsverantwortliche  und Chefs des Stadtplanungsamt und natürlich

3. der damalige konservativ-bürgerliche  Block im Gemeinderat, der den Bebauungsplan beschlossen hat. In diesen Kreisen gibt es genügend juristischen Sachverstand, der die Rechtslage einschätzen konnte.

Wenn tatsächlich Schadensersatz an STRABAG fließen würde: Es ist anzunehmen, dass keiner der Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Auf jeden Fall ist es richtig, den juristischen Streit vor Gericht zu suchen.  Denn dort müsste STRABAG seine gesamte Baukalkulation zur Begründung seines Schadensersatzanspruches öffentlich darlegen.

Welcher Konzern macht das schon gerne?

6 Mio Euro: damit könnte man bspw. 30 Wohnungen je 100 qm günstigen Wohnraum herstellen.

Lohnen sich die Geschäfte mit STRABAG für Heidelberg

Verkauf eines Teiles der Bahnhofstraße an die Fa. Züblin / Strabag

Verkauf eines Teiles der Bahnhofstraße an die Fa. Züblin / Strabag

Ca. 1.500 qm der Bahnhofstraße wurden an den Investor STRABAG verkauft. Der Verkaufserlös müsste ca. 1,5 Mio Euro betragen haben, wenn man die Weststädter Grundstückspreise zu Grunde legt. Wieviel Geld tatsächlich geflossen ist, bleibt das Geheimnis des Heidelberger Gemeinderats und der Stadtverwaltung. Bekannt ist nur, welche Umbaukosten, die durch den Bebauungsplan  enstehen, die Fa. STRABAG  im öffentlichen Straßenraum übernommen hat. Die folgende Tabelle listet diese Kosten auf:

Nebenkosten des Neubaus Justizzentrum und STRABAG Gebäude, Kostenverteilung zwischen STRABAG und Stadt Heidelberg
Beträge in Euro

 

Gutachten: 53.000; davon STRABAG 22.000, Stadt Heidelberg 31.000

Leitungsverlegungen: 2.300.000,;davon STRABAG1.872.000, Stadt Heidelberg  428.000

Umbau  Kurfürsten-Anlage: 1.946.690; davon STRABAG 243.000, Stadt Heidelberg 1.703.690

Umbau Bahnhofstr.: 1.297.000 davon STRABAG 648.500 , Stadt Heidelberg 648.500

Neubau verlängerte Kleinschmidtstr.: 226.300; davon STRABAG 226.300 , Stadt Heidelberg 0

Neubau verlängerte Goethe-u. Häusserstr.: 517.740; davon STRABAG 0, Stadt Heidelberg 517.740

Neubau Platz vor Justizgebäude: 396.000; davon STRABAG 79.200, Stadt Heidelberg 316.800

Gesamtkosten: 6.736.750; davon STRABAG 3.091.020, Stadt Heidelberg  3.645.730

Alle durch STRABAG übernommenen Kosten sind allerdings im engeren Sinne Kosten, die ausschließlich durch die STRABAG-Baumaßnahmen entstehen. Sie dürften also nicht auf den Kaufpreis angerechnet werden.

Die Stadt HD hat darüber hinaus noch mindestens  1,2  Mio Euro öffentliche Mittel aufgewendet, um das Umfeld der STRABAG- Gebäude neu herzustellen.

Für STRABAG hat sich das Geschäft wohl gelohnt.

Asbest: Vorhanden oder nicht vorhanden?

Der Bauausschuss hat den Abriss der alten Amtsgerichtsgebäude genehmigt, obwohl noch kein Bauantrag für den Neubau vorliegt, wegen des oben dargestellten Streits. Rechtlich ist das wohl möglich.

Es ist also damit zu rechnen, dass der Abriss im Sommer beginnt. Man darf gespannt sein, ob und wie die AnwohnerInnen vorab über den Abriss, über Sicherungsmaßnahmen wegen der angeblich hohen Asbestbelastung in den alten Gebäuden und über die erheblichen Lärm- und Staubbelästigungen informiert werden.

Beim aktuellen Abriss des sogenannten Saalgebäudes wurde darauf verzichtet. Es  hat sich auf einmal auch herausgestellt, dass es dort überhaupt keine Asbestbelastung gibt. Was ja gut ist. Nur: Der gesamte Abriss der Gebäude wurde hautpsächlich mit der Asbestbelastung begründet.

Informationen aus fachkundigen und objektkundigen Kreisen lassen folgenden Schluss zu:

Eine Fachmeinung behauptet, dass ein Abriss der Gebäude nicht mit der Asbestbelastung zu begründen sei, denn es gab und gibt keine nennenswerten akuten Asbestbelastungen in den Gebäuden. Der dort vorhandene Asbest ist allenfalls auf den
konstruktiven Metallträgern und in den mobilen Zwischenwänden vorhanden. Wenn sich also nichts am Gebäude ändert, wird  kein Asbest freigesetzt. Eine Belastung von Personen, AnwohnerInnen und Arbeitskräften ist dann nicht vorhanden.

Der Abriss war nicht alternativlos !

Die Gebäude sind aber in einem schlechten energetischen Gesamtzustand. Es hätte deshalb Sanierungsbedarf gegeben, der dann doch zu Asbestproblemen  bei den durchzuführenden Arbeiten geführt hätte. Die as-bestbelasteten Gebäudeteile hätten bearbeitet werden müssen.

Diese Art der Sanierung fand wohl beim Zollamt statt, das vor ca. 20 Jahren vollständig entkernt und neu aufgebaut wurde.

Diese Form der Sanierung stand aber beim Amtsgericht nicht zur Debatte, weil sie angeblich zu teuer, nicht den modernen Raum-anforderungen der Justiz und vor allem nicht dem finanziellen Interesse des Landes Baden-Württemberg genügt hätte.

Deshalb haben das Land Baden-Württemberg und STRABAG den Abriss der Gebäude und den Neubau der Justiz in verdichteter Form vorgezogen. Dadurch konnten auch große Teile der frei werdenden Bauflächen an die Fa. STRABAG verkauft werden. Angeblich zum finanziellen Nutzen des Landes Baden-Württemberg. Was aber erst noch zu beweisen ist.

Der jetzige Abriss der alten Amtsgerichts- und Finanzamtsgebäude erfordert einen gigantischer energetischen Aufwand. Das kann jeder Laie beim Abriss beobachten. Die Substanz dieser Gebäude ist mehr als stabil. Eine vergleichende ökologische Bilanz zwischen Abriss, Neubau und energetischer Sanierung hat weder die Umwelthauptstadt Heidelberg, noch das Land Baden-Württemberg eingefordert oder gar erstellt. Zumindest ist davon nichts bekannt.

Möglich und sinnvoll wäre  gewesen, die  Gebäude umfassend zu sanieren, die Fassaden zu verändern und eine neue Nutzung dort unterzubringen. Die Justiz hätte bspw. problemlos in der Bahnstadt ihr volles Raumprogramm realisieren können. Das hätte viel politischen Ärger erspart.

Es wird nun also abgerissen.

Ob und wo tatsächlich asbesthaltige Baustoffe in den Bestandsgebäuden vorhanden sind, kann auch das Umweltamt bis jetzt nicht angeben. Das haben Nachfragen der BI Lebendige Bahnhofstraße ergeben. Ein Schadstoffkataster gibt es bis dato auch noch nicht. Vor dem Abriss angeblich belasteter Gebäude ist ein Schadstoffkataster eigentlich gesetzlich vorgeschrieben.

Das Umweltamt  untersucht stattdessen abschnittsweise die Baukörper auf Belastungen während des Abrisses und veranlasst  dann die notwendigen Sicherheitsauflagen gegenüber dem Bauträger und den durchführenden Firmen. Information der Öffentlichkeit über den Abriss und evtl. entstehende Beeinträchtigungen der AnwohnerInnen, zu ergreifende Sicherheitsmaßnahmen usw. seien Aufgabe von STRABAG. Das meint das städtische Umweltamt. Dass STRABAG aber keine befriedigende Informationspolitik mache, ärgert auch das Umweltamt, erfuhr die BI Lebendige Bahnhofstraße. Warum das Umweltamt  keine eigene Informationspolitik betrieben habe, diese Frage blieb leider unbeantwortet.

Kommentar

Man muss den Eindruck gewinnen, dass weder die Justiz, noch STRABAG und auch nicht die Stadt Heidelberg beim Thema Asbest mit dem sachunkundigen Bürger ehrlich und fair umgegangen ist und bis heute auch nicht umgeht. Stattdessen wurde das Asbest-thema instrumentalisiert, um den Bebauungsplan und den Neubau der Justiz durchzupeitschen.

Die von der Justiz, der Stadtverwaltung und auch von GemeinderätInnen ständig erhobene Behauptung, der Abriss der Gebäude sei vor allem aus Gründen des Schutzes der dort arbeitenden Menschen zwingend notwendig und damit alternativlos, ist unhaltbar. Das ist eine vorgeschobene Begründung für einen großen Immobiliendeal in zentraler städtebaulicher Lage in Heidelberg zu Lasten der AnwohnerInnen und einer qualitativ guten Stadtentwicklung.

Dass der internationale Baukonzern STRABAG an einem Bauvorhaben mit einem Bauvolumen von ca. 100 Mio Euro ein grosses Interesse hat und nichts unversucht lässt, um dieses Bauvorhaben maximal umzusetzen, und dabei auch die Öffentlichkeit mit falschen Versprechungen hinters Licht führt, verwundert nicht. Denn das Kapital kennt keine moralischen und demokratischen Grenzen und Prinzipien bei der Durchsetzung der ökonomisch maximalen Rendite. Es sei denn, die Politik und der Staat (Kommune und Land) würden diese Grenzen wirkungsvoll setzen.

Wie man weiß, war das zu viel verlangt. Das beunruhigt die aktive Bürgerschaft.

Zu fordern ist nun, dass vor Beginn des Abrisses der drei noch stehenden Gebäude  die Öffentlichkeit endlich umfassend und ehrlich über die tatsächliche Belastung mit Asbest und anderen Schadstoffen unterrichtet wird.

Die Karten müssen nun auf den Tisch !

Eines der wesentlichen Ziele des  Bebauungsplans ist die bessere städtebauliche Verbindung zwischen Weststadt und Bergheim. Die Barrierewirkung der stark befahrenen Kurfürsten-Anlage soll reduziert werden.  Die Verkehrskonzepte Bahnhofstraße und Kurfürsten-Anlage sind deshalb auch Bestandteil des Bebauungsplans. Wenn dieser nun geändert wird, kann also auch Einfluß auf diese Konzepte genommen werden.

Bei der Umsetzung dieser Ziele  sollte die Verkehrsplanung vor allem FußgängerInnen und RadfahrerInnen im Blick haben, denn diese VerkehrsteilnehmerInnen sind am meisten durch die trennende Wirkung der Kurfürsten-Anlage beeinträchtigt.

Planung Kurfürsten-Anlage

Den Verkehr von den motorisierten Rädern auf die menschlichen Füße stellen

Immerhin bewegen sich in der Kurfürsten-Anlage mehr Menschen zu Fuß oder mit dem Rad als mit dem Auto (s. nebenstehende Zahlen). Hinzu kommt, dass die WeststädterInnen ca. 26 % aller Wege in der Stadt zu Fuß, 32 % mit dem Rad, 27 % mit dem ÖPNV und nur 15 % mit dem Auto zurücklegen (Untersuchung der Stadt Heidelberg, April 2011). In der Gesamtstadt sieht es nicht viel anders aus. Die Mehrzahl der BürgerInnen bewegt sich also ökologisch bewusst fort. Dieser Trend muß durch eine noch stärker ökologisch orientierte Verkehrsplanung, nicht nur in der Kurfürsten-Anlage, unterstützt werden.

Dazu braucht es aber andere Verkehrskonzepte als die, die bisher angestrebt werden. Aktuell wird dem Straßenbahnverkehr und dem Autoverkehr freie Fahrt gegeben, zum Nachteil von RadfahrerInnen und Fußgänger-Innen. FußgängerInnen und RadfahrerInnen werden deswegen auch in Zukunft lange Wartezeiten an den Ampeln auf Aufstellflächen haben, die immer noch zu knapp bemessen sind.

ZAHLEN + FAKTEN

In einer Stunde sind in der Kurfürsten-Anlage unterwegs *:

Autos: ca. 1.200
Zählung Stadt HD am 14.11.2007, 16.00 -17.00

Am Fußgängerübergang Sparkasse
( 6.4.2011, 16.00 bis 17.00) eigene Zählung der BI Lebendige Bahnhofstraße
RadfahrerInnen: ca. 300
FußgängerInnen: ca. 600

WeststädterInnen benutzen für Ihre täglichen Wege *
Die eigenen Füße: 26 %
Das Rad: ca. 32 %
Öffentlicher Nahverkehr: ca. 27 %
Das Auto: 15 %

Ampelwartezeiten am Übergang Sparkasse

Für FußgängerInnen und RadfahrerInnen:

Durchschnittlich29 bis 64 Sekunden *
Meistens, nach eigener Messung:290 Sekunden

Für Autos:Durchschnittlich 3 bis 7 Sekunden*
Für eine Straßenbahn: *Durchschnittlich 25 bis 34 Sekunden

Geplante Mobilitätsqualitäten*
Autos + Straßenbahn: sehr gut bis gut
FußgängerInnen + RadfahrerInnen:Ausreichend bis ungenügend

geplante Aufstellfächen an den Fuß- + Radübergängen:
Rad: 2 m x 3 m
Länge eines Rads mit Kinderanhänger: ca. 3,50 m

Quellen: * Verkehrsgutachten 2008, 2009 + Mobilitätssteckbrief  Heidelberg, zu finden unter: www.heidelberg.de  oder

Dachbegrünung a`la STRABAG

Begrünte Dächer versprach der Bebauungsplan 2008 als Ersatz für die 18 schönen, grossen Bäume, die in der Bahnhofstraße zum Nutzen der Justiz und von STRABAG fallen mussten.

Grünes Dach ala Strabag

Grünes Dach al`a Strabag

Das Dach des Justizzentrums sieht immer noch recht braun aus. Ob sich da noch was tut ?

 

Fuchs`sche Villa

Die sogenannte Fuchs`sche Villa in der Goethestraße / Häusserstraße wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Verkauf angeboten. Früher war dort das Kreiswehrersatzamt tätig. Es ist zu befürchten, dass ein Investor das Gebäude abreisst, obwohl Denkmalschutz und eine Anlagenschutzsatzung für den Garten vorhanden sind. Die dadurch freiwerdende Baufläche könnte erheblich verdichtet neu bebaut werden.

Die Bunte Linke hat im Gemeinderat für den Bereich der Fuchsschen Villa die Aufstellung eines Bebauungsplans und eine Veränderungsperre beantragt.

Die Bunte Linke teilt mit: „ Bei der Fuchsschen Villa werden Renovierungskosten in einer Höhe genannt, die es einem Investor ermöglichen könnten, das Gebäude trotz des bestehenden Denkmalschutzes abzureißen und das Areal neu zu bauen.

Beim Denkmalschutz droht immer wieder die Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit: Wenn ein Investor das Gebäude nicht zu Kosten renovieren kann, die über die Nutzung erwirtschaftet werden können, muss einem Abrißantrag stattgegeben werden. Nach § 34 BauGB kann er dann im Bauantrag auf die Umgebungsbebaung rekurrieren, die deutlich höher ist. Er kann dann nicht nur auf diese Höhe bauen, sondern auch ein weiteres Stockwerk einfügen, da die Geschosse in der Gründerzeit deutlich höher gebaut wurden als heute. Dies macht auch einen hohen Aufpreis der Immobilie für ihn interessant.

In bezug auf die Erhaltungssatzung ergibt sich aus unserer Sicht folgendes Problem: Der westliche Bereich des Gartens ist z.Zt. gepflastert. Für ihn kann also ein Schutz “der Gartenanlage” nicht in Anspruch genommen werden. Das Anwesen wäre aber durch eine Bebauung dieser Fläche, für die eine First- und Traufhöhe nach § 34 – also entsprechend der Umgebungsbebauung – beantragt werden könnte, ernsthaft beeinträchtig. Dort stehen auch kulturgeschichtlich interessante Nebengebäude.

Mit einem Bebaungsplan kann die Kubatur der Bebauung auf den jetzigen Stand festgeschrieben werden. Das macht es für den Investor dann in der Regel wenig interessant, die Abbruch und Nachverdichtungsschiene zu fahren. Und ein Bebauungsplan hat natürlich auch Einfluss auf den Grundstückspreis.

Die Bunte Linke hat einen entsprechenden Tagesordnungspunkt auf den Weg gebracht. Sie sieht aber im Augenblick noch keine Mehrheit für einen entsprechenden Beschluss„.

Wie bei der Bahnhofstraße könnte massiver Bürgerprotest die noch unschlüssigen GemeinderätInnen zur Rettung dieses Gründerzeitensembles motivieren.

ARCHIV:

Dezember 2010:

Gemeinderat Heidelberg beschließt Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Kurfürsten-Anlage / Bahnhofstraße

SPD  / Grüne / Generation HD /GAL / Heidelberg pflegen und erhalten / Bunte Linke, Die Linke beschließen gegen die Stimmen von CDU / Heidelberger / FWV / FDP und OB Würzner  die erneute Änderung des gerade 2008 beschlossenen Bebauungsplans Kurfürsten-Anlage / Bahnhofstraße.

Grund: Die Bauhöhen sollen begrenzt werden, da der Bauinvestor STRABAG / Züblin entgegen seiner Versprechungen, die maximalen Bauhöhen ausnutzen will. Die BI Lebendige Bahnhofstraße mobilisierte gegen diese Absicht; der Gemeinderat hat sich dankenswerter Weise in seiner Mehrheit der Ansicht der BI angeschlossen.

Der Beschluss lautet:

1. Der Gemeinderat beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Kurfürsten-
Anlage / Bahnhofstraße die Änderung des Bebauungsplans mit der Festsetzung einer
Höhenbegrenzung auf der Basis des 1. Preises des Wettbewerbs vor der
Überarbeitung.
2. Der Gemeinderat beschließt eine Veränderungssperre, die aufgehoben wird, sobald
ein Bauantrag der STRABAG vorliegt, der die Vorgaben des Bebauungsplans auf der
Basis des 1. Preises des Wettbewerbs vor der Überarbeitung erfüllt.

Abstimmungsergebnis: beschlossen mit 21 :16 : 0 Stimmen

Der Gemeinderat ging aber nicht auf die weitergehenden Forderungen der Bürgerinitiative und auf das Schreiben von über 30 Heidelberger BürgerInnen ein, wo eine breite Beteiligung der Bürgerschaft am Änderungsverfahren eingefordert wurde.

Denn: mit der Begrenzung der Bauhöhen sind keineswegs die vielen Folgeprobleme der erheblichen Nachverdichtung im Planungsgebiet gelöst ( Verkehr, Parkplätze, Lärm, Strukturwandel im Einzelhandel usw.)

Auch hat der Beschluss des Gemeinderats einen verfahrenstechnischen Webfehler: Wenn nämlich die beschlossene Veränderungssperre  über das gesamte Gebiet aufgehoben werden würde, sobald die FA. Strabag einen in der Bauhöhe reduzierten Bauantrag einreicht, dann wäre es möglich, in den anderen Baufeldern ( Zollamt, Fläche zwischen Justizgebäude und Rohrbacher Straße ) trotzdem auf der Basis des 2008 erlassenen Bebauungsplan wieder höher zu bauen.

Auch deshalb hat die BI Lebendige Bahnhofstraße eine erneute, bürgerbeteiligte offene Debatte eingefordert.

Was bisher so geschah:

Leserbrief an die RNZ zum “Polizeieinsatz” in der Bahnhofstraße

23.1.2009

Wir sind gegen den Bebauungsplans Bahnhofstraße und haben an den Aktionen gegen die Baumfällaktion am 6.11.2008 in der Bahnhofstraße teilgenommen. Wir sind uns dabei bewusst gewesen, dass unsere Widerstandshandlung ( wegtragen lassen, sich am Bauzaun festhalten usw. ) zu einem Einsatz der Ordnungskräfte führen würde. Wir klagen deswegen auch die Mehrzahl der eingesetzten Polizeikräfte nicht an. Denn diese machten ihren Job erkennbar an diesem Tag in der übergroßen Mehrheit überhaupt nicht mit Begeisterung, was einige auch direkt den Demonstranten gegenüber so ausdrückten. Wie üblich müssen diese Menschen ihren Kopf für falsche politische Entscheidungen hin halten. Was uns aber wirklich überraschte, war,dass kommunale Gemeindevollzugsbeamte ( Blaumänner ) als Teil der örtlichen Polizei an den Räumungsaktionen teilnahmen. Einer der beteiligten Gemeindevollzugsbeamten zeichnete sich durch besondere Härte aus, die wir selbst hautnah erlebten. Er war nicht so besonnen, wie sich die sicherlich besser ausgebildeten regulären Polizeikräfte an diesem Tag in der Regel verhielten.Zu kritisieren ist aber nicht nur dieser Beamte, sondern vor allem die vorgesetzten Dienstbehörden der Stadt Heidelberg ( Ordnungsamt, unterste Polizeibehörde, Bgm. Erichson ), die nicht vorbereitete MitarbeiterInnen zu solchen Einsätzen abordnen. Wir haben unsere Auffassung bereits dem zuständigen Amt persönlich mitgeteilt. Es ist weder klug, noch besonders bürgernah, „Blaumänner“ zu solchen Einsätzen zu schicken. Das sollte der eigentlich Punkt der öffentlichen Kritik sein, die leider so nicht stattfindet. Besonders die Grüne Partei, die nun den Einsatz öffentlich thematisiert, sollte vielleicht ihren direkten Draht zu ihrem Bürgermeister nutzen, um das erstmal intern zu diskutieren und solche Vorfälle zu verhindern. Auch wäre es für die Demonstranten am 6.11.2008 hilfreich gewesen, wenn der eine oder andere Gemeinderat vor Ort gewesen wäre. Dann hätten sich diese auch ein Bild von der Gesamtlage machen können. Sie hätten dann bspw. auch sehen können, wie MitarbeiterInnen des Landgerichts applaudierend die Baumfällaktion von ihren Bürofenstern aus begleiteten. Wenn sich nun der Landgerichtspräsident Michael Lotz öffentlich zum Hüter des guten Stils ( siehe RNZ v. 17.1.2009 ) aufschwingt, dann hat er in seinem eigenen Hause noch viel zu tun, bevor er die Bürgerinitiative Lebendige Bahnhofstraße wegen ihrer Aktionen gegen den unsäglichen Bebauungsplan kritisiert.

Wolfgang Gallfuß, Claudia Köber, Ringstraße 9, 69115 Heidelberg

Leserbrief zu „Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, ist auch guter Stil“

Neujahrsempfang im Landgericht, Kritik an Neubau-Gegnern / RNZ 17./18.1.09

Wieso macht es die Gesundheit der Mitarbeiter der Justiz erforderlich, dass man unkritisch diesem unsäglichen Neubauprojekt zustimmt? Hier werden Menschen in einen Justizturm eingepfercht, anstatt großzügig zwei Gebäude mit besseren Arbeitsbedingungen hinzustellen, wie es die BI „Lebendige Bahnhofstraße“ vorschlug. Damit hätten auch die Bäume bleiben können. Es ist eine Ungeheuerlichkeit, die Gesundheit der Mitarbeiter gegen die Bäume aufzuwiegen. Da wird doch die Fürsorgepflicht des Landes auf die Lokalpolitik und die Bürgerinitiative abgewälzt und das Land wäscht seine Hände in Unschuld.
Das Poster mit den Namen und Bildern der Gemeinderäte, die mit äußerst knapper Mehrheit dafür gestimmt haben, hat nun wirklich nichts Diskriminierendes, oder stehen sie nicht zu ihrem Beschluss? Wo ist da eine „Verletzung des Gebotes der Fairness“, wie Landgerichtspräsident Lotz meint?
Die Absicht ist deutlich: Vorwürfe gegenüber den Meinungsgegnern, indem man sie diskreditiert und zu Schmuddelkindern macht. Dann doch lieber stillos, aber der Demokratie und Offenheit verpflichtet.

Roswitha Claus

Rohrbacher Str. 27

69115 Heidelberg

 

Bauprojekt Bahnhofstraße muss auch

in Zukunft öffentlich und kritisch begleitet werden !

Obwohl es massive Einsprüche und Bedenken aus der Bürgerschaft gegen den Bebauungsplan Bahnhofstraße – Kurfürsten-Anlage gab, hat der Gemeinderat mit äußerst knapper Mehrheit, letztlich mit der Stimme des Oberbürgermeisters und der abwesenden Stimme des grünen Gemeinderats Christian Weiß, den Bebauungsplan beschlossen. Gegen die darauf unmittelbar folgende Baumfällaktion (17 großkronige Bäume wurden geopfert) gab es aktiven und erheblichen Widerstand von BürgerInnen. Leider konnte die Fällaktion nicht verhindert werden, obwohl es machbare Alternativen zur Rettung der Bäume gegeben hätte. OB Würzner wollte diese aber aus Kostengründen nicht umsetzen.

Mittlerweile ist das alte Finanzamt abgerissen; der Neubau beginnt im Frühjahr. Die Bahnhofstraße wird um ca. 12 m verschmälert. Die neuen Gebäude werden bis zu 6 Stockwerke hoch. Es entsteht eine sehr enge Straße. Die Architektur des neuen Justizzentrums ist unsäglich. Das Projekt wird in der fragwürdigen Form der PPP (public–private-partnership) realisiert. Eine für die Öffentlichkeit langfristig sehr teure, für die Investoren aber sehr einträgliche Privatisierung öf­fent­li­chen Eigentums.

Es gibt nach wie vor eine Fülle ungeklärter Probleme in Folge der Neubebauung in der Bahnhofstraße:

 

  • Erhebliche Umsatzrückgänge von Geschäften in der Bahnhofstraße sind schon jetzt feststellbar.
  • Architektur des zweiten Bauabschnitts (zwischen Justizzentrum und Römerkreis): Die BI fordert einen Architekturwettbewerb, um zumindest das Allerschlimmste zu verhindern und eine Veränderung des Bebauungsplans, damit die alte Breite der Bahnhofstraße in den weiteren Bauabschnitten erhalten bleibt.
  • Ruhender und fließender Verkehr: Die Nutzflächen werden durch die Neubauten verdoppelt. Weder sind die vorhandenen Straßen noch die vorhandenen und künftigen Parkplätze für diesen Zuwachs angemessen ausgelegt.
  • Folgeprobleme des Verkehrs: Wachsende Feinstaubbelastung, Lärmbelästigung, Beeinträchtigung der ökologisch verträglichen Fortbewegung (Fahrrad, Fußgänger) usw.
  • Wie sehen die vorgesehenen neuen, zusätzlichen Übergänge für FußgängerInnen und RadfahrerInnen von der Weststadt nach Bergheim über die Kurfürsten-Anlage aus? Oder werden diese der grünen Welle für Autos geopfert ?

 

 

Es gibt viel zu tun!

Bei den Gemeinderatswahlen am 7. Juni 2009: Keine Stimmen für die BefürworterInnen des Bebauungsplans Bahnhofstraße / Kurfürsten-Anlage.

CDU: Margret Dotter, Kristina Essig, Monika Frey-Eger, Jan Gradel, Ernst Gund, Werner Pfisterer, Heinz Reutlinger, Hans-Günther Sonntag, Klaus Weirich, Otto Wickenhäuser

HD’ler:Wolfgang Lachenauer, Karlheinz Rehm, Lore Schröder-Gerken,

FDP: Karl Breer, Margret Hommelhoff, Annette Trabold

FWV: Ursula Lorenz, Klaus Pflüger, Nils Weber, Karl-Heinz Winterbauer

November 2008:

Stellungnahme der BI Lebendige Bahnhofstraße zum gemeinsamen Beitrag der Fraktionen SPD, CDU, Heidelberger, FWV, FDP und Grüne zum „Bebauungsplan Bahnhofstraße und Justizzentrum“ im Stadtblatt 19. 11. 2008

 

Als gute Demokraten respektieren wir, die Bürgerinitiative Lebendige Bahnhofstraße, die Entscheidung einer – wenn auch äußerst knappen Mehrheit – des Gemeinderats zum Bebauungsplan Bahnhofstraße.

 

Als Bürgerinnen und Bürger eines demokratisch verfassten Gemeinwesens können allerdings auch wir von unseren gewählten. Repräsentanten Respekt und Achtung erwarten. Leider mussten wir jedoch diesen Respekt vielfach vermissen:

 

In einer öffentlichen Veranstaltung lange vor der ersten Abstimmung gab der größte Teil der versammelten Stadträte den Bürgern gegenüber vor, die ganze Sache sei leider schon gelaufen und der Prozess unumkehrbar.

 

Sie warfen den Bürgern vor, nicht schon früher – bei Vorlage des Ideenwettbewerbs – interveniert zu haben.

 

Sie ließen die Bürger im Unklaren über die Absprachen zwischen Verwaltung und Investor.

 

Sie behaupteten wider besseres Wissen, das Konzept des Ideenwettbewerbs entspreche voll und ganz den Vorstellungen des Investors und der Verwaltung.

 

Sie waren und sind zu feige, ihr Recht und ihre Pflicht wahrzunehmen, die Verwaltung und den Investor zumindest zu einer Orientierung ihrer Pläne an den Vorgaben des von ihnen selbst verabschiedeten Ideenwettbewerbs zu veranlassen.

 

Sie ignorierten auch die vielen von den Bürgern vorgetragenen Kompromissvorschläge und wischten sie als für den Investor unzumutbar vom Tisch.

 

Sie stellen sich damit auf die Seite der Profitinteressen des Investors und gegen die Wünsche und Bedürfnisse der Anwohner und des gesamten Stadtteils.

 

Sie haben damit die einmalige Chance vertan, einen vorzeigbaren Beitrag zur Aufwertung eines markanten und sensiblen Stadtquartiers beizutragen.

 

Sie erwarten jetzt eine „Versachlichung der Diskussion“, nachdem sie sich einer sachlichen Auseinandersetzung strikt verweigert hatten.

 

Der Gemeinderat hat entschieden, wenn auch nur mit äußerst knapper Mehrheit. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt haben selbstverständlich das Recht, davon in Kenntnis gesetzt zu werden, wer für diese Entscheidung die Verantwortung trägt. Es gehört durchaus auch zu den Pflichten eines gewählten Volksvertreters, den Bürgern gegenüber in seinen Entscheidungen erkennbar zu sein, diese zu begründen und zu verantworten. Insofern sind die Plakate auch als Aufforderung an die Stadträtinnen und Stadträte zu verstehen, sich den vielen offenen Fragen zu stellen.

 

Hilde Stolz, Roswitha Claus, Regina Kadel, Alex Füller

Juni 2008:

Fristgerecht zum 20.6.2008 legten über 60 BürgerInnen einen umfangreichen und detaillierten Einwand gegen den Bebauungsplan Weststadt – Kurfürsten-Anlage ein.  Einspruch gegen den Bebauungsplanentwurf Heidelberg-Weststadt-Kurfürsten-Anlage

Nun ist wieder  die Verwaltung und der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am Zuge. Beide müssen sich mit diesen Einwänden befassen und eine endgültige Entscheidung über den Bebauungsplan treffen. Ob diese Entscheidung noch vor den Sommerferien 2008 getroffen wird, ist im Moment noch nicht absehbar. Die BI Lebendige Bahnhofstraße wird im Juli alle Fraktionen des Gemeinderates um ein Gespräch bitten. Schließlich ist der Entwurf des vorgelegten Bebauungsplanentwurfs nur  mit der geringst möglichen Mehrheit von einer Stimme Ende April 2008 vom Gemeinderat verabschiedet worden. Es kann nicht sein, dass dieser heftig umstrittene Bebauungsplanentwurf mit weitreichenden Folgen für Heidelberg mit dieser knappen Mehrheit erneut vom Gemeinderat  endgültig verabschiedet wird.

Würzner bewegt Heidelberg !

Man darf allerdings das Schlimmste befürchten, wenn man das Abstimmungsverfahren im Gemeinderat am 26.6.2006 als Maßstab nimmt: OB Würzner lässt einfach so lange abstimmen, bis ihm das Abstimmungsergebnis passt. Es scheint so, als ob dieser Bebauungsplan für die Stadtspitze eine so hohe Bedeutung hat, dass sie bereit ist, alle demokratische Spielregeln außer Kraft szu setzen. Die Frage ist nur, wie lange sich Gemeinderat und BürgerInnen sich solch ungewöhnliche Verfahren noch gefallen lassen. Eines ist klar: Würzner bewegt Heidelberg !

Zusammengefasst kommt der BürgerInneneinwand zu folgendem Ergebnis:
An die Stadt Heidelberg, Herrn Oberbürgermeister Dr. E. Würzner und an alle GemeinderätInnen der Stadt Heidelberg

Wir appellieren an den Gemeinderat der Stadt Heidelberg, seine Entscheidung über den Bebauungsplan unter Abwägung aller gemeinwohlorientierten Interessen zu treffen und sich nicht von sachfremden Interessen leiten zu lassen.

Das finanzielle Interesse des Landes Baden-Württemberg an einer kurzfristig kostengünstigen Lösung des Neubaus des Justizzentrums darf nicht zu Lasten von Stadtbild, Verkehr, Klima und den gesundheitlichen Interessen der Bevölkerung gehen.

Auf keinen Fall darf das wirtschaftliche Interesse des Investors Züblin an einer dichten Bebauung das Gemeinwohlinteresse aushebeln.

Zusammengefasst stellen wir fest:

1. Die qualitativen Vorgaben des städtebaulichen Wettbewerbs (2006) zum Planungsgebiet sind durch den Bebauungsplanenwurf nicht erfüllt. Es gibt erhebliche Abweichungen zur angestrebten städtebaulichen Qualität und zu verschiedenen stadtpolitischen Grund¬satzbeschlüssen des Gemeinderates der Stadt Heidelberg aus den letzten Jahren.

2. Die schlechte Qualität des Bebauungsplanentwurfs beeinträchtigt und verschlechtert nachhaltig
• die Lebenssituation der im Planungsgebiet und angrenzenden Gebieten lebenden und arbeitenden Menschen;
• die städtebauliche Gesamtlage Heidelbergs, insbesondere die Einbindung der Stadt in das Landschaftsbild Heidelbergs;
• die Verkehrssituation und damit auch
• die Belastung durch Lärm, Feinstaub, CO2 usw.;
• die klimatischen Lebensbedingungen von Menschen und Tieren;
• die Werterhaltung des Eigentums der Eigentümer der südlichen Bahnhofstraße.

3. Es gibt kein schlüssiges und widerspruchsfreies Verkehrskonzept für das Planungsgebiet und die angrenzenden Zubringerstraßen. Die den verkehrlichen Berechnungen zu Grunde liegenden Verkehrsdaten sind fehlerhaft und gehen von falschen Annahmen aus. Es fehlen wesentliche Gutachten und Aussagen zur Umweltbelastung durch Feinstaub, Abgase usw. die durch den wachsenden Verkehr bedingt sind. Auch sind die Probleme des ruhenden Verkehrs nicht gelöst.

4. Die geplanten Gebäude beeinträchtigen das Mikroklima im und um das Bebauungsgebiet; die geplante Bebauung entspricht nicht den Empfehlungen des Klimagutachtens der Stadt Heidelberg aus dem Jahr 1995.

5. Wesentliche Ziele und Vorgaben des Stadtentwicklungsplanes (STEP) werden nicht berücksichtigt.

6. Eine abwägende Überprüfung des Bebauungsplanes entsprechend §1 Abs 5-7 BauGB ist nicht erkennbar.

7. Die Stadt Heidelberg ist während des Zeitraums der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs nicht ihrer Pflicht nachgekommen, schriftlich formulierte Fragen zum Bebauungsplan zu beantworten. Das behindert die legitime demokratische Teilhabe von BürgerInnen.

8. Es ist zweifelhaft, ob die vordringliche Aufgabe öffentlicher Bauleitplanung, dem „Wohl der Allgemeinheit“ zu dienen, mit diesem Bebauungsplan erfüllt wird.

Eine Chronologie des Bebauungsplanverfahrens: Anspruch des Wettbewerbs, Wettbewerbsergebnis und Qualität des Bebauungsplans und daraus sich ergebende rechtliche Fragen

Rechtliche Fragestellungen auf dem Hintergrund des bisherigen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans

MdB Lothar Binding zur Nachverdichtung: Eine noch so moderne Marketingstrategie hat keine Chance, wenn die Menschen in Heidelberg und die Gäste Heidelbergs spüren, dass die Behutsamkeit der Stadtentwicklung verloren gegangen ist…..Brief L.Binding an OB Würzner wegen Nachverdichtung

Auszüge aus einem Klimagutachten der Stadt Heidelberg aus 1995 zu den Folgen der Nachverdichtung in der Bahnhofstraße….Nachverdichtung Bahnhofstraße und Folgen für das Stadtklima

Stand der Unterschriftenaktion am 17.1.2008: ca. 1. 700 Personen haben bisher die Eingabe an die Stadt Heidelberg gegen die massive Neubebauung der Bahnhofstraße unterschrieben. Die Unterschriftensammlung läuft weiter, vor allem in den Geschäften in der Bahnhofstraße.

Neues Behoerdenzentrum in der BahnhofstrasseAnsicht des geplanten Behördenzentrums in der Bahnhofstraße: 6 Stockwerke hoch, die Bahnhofstraße wird um ca. 14 m schmaler. Die Bäume werden gefällt.


Neues Einkaufszentrum in der Bahnhofstraße ? Geplant sind ca. 7000 m2 neue Einzelhandelsverkaufsflächen !

 

  • Der Investor, Fa. Züblin, hat bereits am 6.11.2007 das Gelände zwischen Landhausstraße und Zollamt vom Land Baden – Württemberg gekauft. Der nördliche Gehweg der Bahnhofstraße befindet sich noch im Besitz der Stadt Heidelberg. Das Zollamt gehört dem Bund.
  • Züblin will noch im Jahr 2008 ( Jahresmitte ) mit dem Neubau des Behördengebäudes ( an der Stelle des ehemaligen Finanzamtes ) beginnen. Wegen des großen Raumbedarfs der Justizbehörden müsse man bei diesem Gebäude 6 Stockwerke hoch bauen und auch die im Bebauungsplanentwurf vorgesehene teilweise Überbauung der Bahnhofstraße nutzen. Bei den anderen neu zu errichtenden Gebäuden wäre Züblin bereit, auf der Seite der Bahnhofstraße lediglich 4 Stockwerke hoch zu bauen. An der Kurfürsten-Anlage werden die Gebäude 5 Stockwerke hoch.
  • Bei sämtlichen neuen Gebäuden wird die Erdgeschossfläche vollständig überbaut.Die im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Blockinnenhöfe entstehen – wenn überhaupt – auf der Höhe des ersten Obergeschosses. Durchlässigkeit von der Bahnhofstraße zur Kurfürsten-Anlage besteht nur durch die Straßenquerungen. Durch die Überbauung der Erdgeschossflächen werden ca. 7000 m2 neue Gewerbeflächen entstehen. Geplant sei u.a. die Ansiedlung von sogenannten “Vollsortiment-Märkten”. OB Würzner deutete in einem Gespräch an, dass ein Textilkaufhaus evtl. sich dort niederlassen könnte.
  • Diese Bauhöhen, wie auch die im Bebauungsplanentwurf vorgesehene Bautiefen seien nicht mehr veränderbar. Züblin habe angeblich die Zusicherung der Stadt Heidelberg, dass der Bebauungsplanentwurf wie vorgelegt genehmigt werde.
  • Die Bauplanungen für das Behördengebäude sind sehr weit fortgeschritten. Eine Beeinflussung der Architektur des Gebäudes sei nicht mehr möglich.

 

 

Das 6 stöckige Behördengebäude und die tw. Überbauung der Bahnhofstraße wird mit dem großen Raumbedarf von Amts- und Landgericht begründet, die ihre gesamten Nutzflächen in dem neuen Gebäude konzentriert will. Wenn man das auf einen Schlag realisieren will, muss das Behördengebäude so groß werden wie geplant.

Es ginge aber auch anders: Das neue Gebäude könnte niedriger gebaut werden und man könnte auch auf die Überbauung der Bahnhofstraße verzichten. Die dadurch entfallenden Nutzflächen entstehen stattdessen im Nachbargebäude zum Behördenzentrum. Ein Steg zum könnte beide Gebäude miteinander verbinden. Diese Lösung setzt aber einen Umzug von Amtsgericht und Landgericht in zwei Schritten und nicht auf einen Schlag voraus. Aber auch das wäre u.E. kein unüberwindbares Problem, denn Teile der Staatsanwaltschaft sind jetzt schon im Zollgebäude untergebracht, das zunächst stehen bleiben wird. Bis zur Fertigstellung des zweiten Bauabschnittes ( zwischen neuem Behördengebäude und Zollgebäude ) könnte die Staatsanwaltschaft dort bleiben und dann erst umziehen. Diese Lösung ist u.E. machbar. Sie wurde aber bisher nicht in Erwägung gezogen.

In folgenden Geschäften in der Bahnhofstraße liegen Unterschrifslisten aus:
La Giordana,Damenoberbekleidung, Rohrbacher Str. 28
Hölderlin Apotheke, Rohrbacher Str. 35
Fahrrad Service, Bahnhofstr. 3
Walfisch, Bahnhofstr. 27
Bäckerei Seip, Häusserstr. 7
Füllhorn, Bahnhofstr. 31
Eisenwaren Entenmann, Bahnhofstr. 41
Farbenfachgeschäft Schäfer, Bahnhofstr. 45
Büchergilde, Kleinschmidtstr. 2
Orthopädie Wagner, Bahnhofstr. 47
Naturkostladen Masala, Bahnhofstr. 57
Jugendagentur Heidelberg e.V., Römerstr. 23

Geplantes Behördenzentrum in der Bahnhofstraße:

geplanten Behördenzentrum in der Bahnhofstrasse

Vorgeschichte:

Im Oktober 2007 begann das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Quartier Bahnhofstraße – Kurfürsten-Anlage – Römerkreis – Rohrbacher Straße. Zur Zeit befinden sich dort noch die sogenannten Behördengebäude ( Finanzamt – Zollamt – Gericht ), teilweise sind sie aber schon jetzt nicht mehr genutzt. Wegen Asbestbelastung sollen sie alsbald abgerissen und die freie Fläche neu bebaut werden.
Das gesamte Baugebiet wurde in den 60 er Jahren erstellt und hat städtebaulich keine besondere Qualität. Die jetzigen Behördengebäude bekamen aber immerhin einstmals einen Architekturpreis !
Eigentümer der Flächen zwischen Landhausstraße und Römerkreis ist das Land Baden-Württemberg. Diese Flächen sind an einen Investor ( Züblin ) verkauft worden und sollen nun alsbald neu bebaut werden. Die übrigen Flächen zwischen Landhausstraße und Rohrbacher Straße befinden sich in Privatbesitz. Die Umsetzung des Bebauungsplanes in diesem Teilgebiet wird deshalb nicht sehr schnell erfolgen können.

Die Stadt Heidelberg hat nun einen Bebauungsplan aufgestellt (Offizielle Mitteilung der Stadt Heidelberg zum Bebauungsplan Bahnhofstraße-Kurfürstenanlage, PDF) auf der Grundlage des ersten Preises eines städtebaulichen Wettbewerbs ( 2005, Wettbewerbsergebnisse Städtebaulicher Wettbewerb Kurfürsten-Anlage-Bahnhofstraße, PDF Broschüre), der 2005 ausgelobt und 2006 beendet war.

FassadenansichtDer neue Bebauungsplan sieht eine erhebliche bauliche Verdichtung des gesamten Gebietes vor, die Bahnhofstraße soll ca. 1/3 schmaler, die neuen Gebäude sollen zwischen 7 Stockwerken ( am Römerkreis ) und 5 Stockwerke hoch werden. Die Bauflucht am östlichen Ende der Bahnhofstraße ( Hotelgebäude ) wird bis zum Römerkreis durchgezogen. Die Bäume zwischen Landhausstraße und Römerkreis fallen dem Neubau zum Opfer.Fassade Behördengebäude

Gegen diesen Bebauungsplan hat sich am 13.11.2007 eine BürgerInneninitiative “Lebendige Bahnhofstraße” gegründet, um diese massive Neubebauung zu verhindern. Die BI hat am 14.10.2007 eine formelle Eingabe an die Stadt Heidelberg gemacht, für die weitere UnterstützerInnen gesucht werden.

Sie können die Eingabe der “BürgerInneninitiative Lebendige Bahnhofstraße” an die Stadt Heidelberg durch ihre Zustimmung unterstützen:
Hier gelangen Sie zur Onlineunterschriftssammlung !

Sie können auch die Initiative unterstützen, indem Sie selbst Unterschriften sammeln: Unterschriftsliste zur Unterstützung der Eingabe der BI Lebendige Bahnhofstraße an die Stadt Heidelberg, PDF

Wer hat die Unterschriftsaktion bisher unterstützt ? PDF

Informationen und Dokumente zum Bebauungsplan:

2005, Wettbewerbsergebnisse Städtebaulicher Wettbewerb Kurfürsten-Anlage-Bahnhofstraße, PDF Broschüre

Bürgerinformation der Stadt Heidelberg über den Bebauungsplan, Oktober 2007

Informationen zur ersten Ausbaustufe, ab ca. 2009, Behördenzentrum

Bebauungsplan Bahnhofstraße, PDF

Städtebauliches Rahmenkonzept Bahnhofstraße, PDF

Informationen zum gesamten Bebauungsplan, incl. 2. Ausbaustufe

Bebauungsplan Bahnhofstraße, PDF

Sonstige interessante Links zum Thema:

Informationen der Fa. Züblin zum Behördenneubau

Mitteilung der Fa. Züblin über den Kauf der Baufläche

Pressemitteilung des Finanzministeriums BAden-Württemberg zum Verkauf der Baufläche an die Fa. Züblin

RNZ Artikel 3.11.2007 über die Informationsveranstaltung der Stadt Heidelberg zum Bebauungsplanentwurf